Erfahrungsgemäß gibt es viele Ungewissheiten über den Unterschied zwischen Güterkraftverkehr und Werkverkehr
hier einfach erklärt:
Werkverkehr
ist die Güterbeförderung mit Nutzfahrzeugen ab 3,5 to. für eigene Zwecke, d.h. Eigentum der Güter des Unternehmers, die zum Eigenverbrauch ausserhalb des Unternehmens (z.B. an einer Baustelle eigene Ware installieren, Fahrzeugteile zur Montage transportieren ) mit eigenem Personal, befördert werden.
Gewerblicher Güterkraftverkehr
ist die entgeltliche und geschäftsmäßige Güterbeförderung mit Nutzfahrzeugen ab 3,5 to. Hierfür wird eine Güterkraftverkehrslizenz benötigt, die von dementspr. Güterkraftverkehrsbehörden ausgestellt wird. Voraussetzung für die Ausstellung einer Güterkraftverkehrslizenz ist die Bescheinigung der fachlichen Eignung für den Güterkraftverkehr, das von der zuständigen IHK, nach erfolgreicher Prüfung, erteilt wird.
Wir die KC Consulting UG sind geprüfte Verkehrsleiter und unterstützen Sie als Unternehmer mit den benötigten Behördengängen sowie die regelmässige Erstellung der gesetzlich geforderten Dokumentationen und Monitoring der Fahrer und der Nutzfahrzeuge u.v.m.